
/ Gutachten zur Fortführung der „Mietpreisbremse“ in den Städten Rostock und Greifswald
Die Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald wurden in 2018 per Landesverordnung als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt, in denen eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und eine sogenannte Kappungsgrenze bei Bestandsmietverträgen eingeführt werden kann. Die Verordnung tritt in 2023 außer Kraft. GEWOS wurde beauftragt, im Rahmen eines Gutachtens die mögliche Anspannung der Wohnungsmärkte in den beiden Städten zu untersuchen und damit die Entscheidungsgrundlage für die mögliche Fortführung der genannten Regelungen zu erstellen.