Mietspiegelreform: Plädoyer für eine qualitätsvolle Mietspiegelerstellung durch Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anforderungen der kommunalen Praxis
Auf Initiative von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH haben sich am 13. Februar 2019 Vertreter von sieben führenden Instituten, die qualifizierte Mietspiegel erstellen, in Hamburg getroffen, um eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der Mietspiegel und einem angesetzten Expertengespräch am 21. Februar 2019 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bieten die sieben Institute an, ihre z. T. jahrzehntelange Expertise und Erfahrung in diesen Reformprozess einzubringen. Sie haben ihr gemeinsames Interesse an einer sachgerechten und qualitativ hochwertigen Mietspiegelerstellung bekundet. In ihrem Verständnis sind Mietspiegel bewährte Instrumente zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die zur Befriedung mietrechtlicher Streitfragen beitragen. Es gilt, die Mietspiegel, hinsichtlich ihrer Qualität durch wissenschaftliche Standards abzusichern und anwendungsgerecht fortzuentwickeln.
Die Institute plädieren für eine stärkere Berücksichtigung der praktischen Anforderungen sowie der Umsetzungsperspektiven und setzen sich dafür ein, dass in jeder Kommune unter Beachtung der kommunalen Rahmenbedingungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Standards jeweils adäquate Methoden zum Einsatz kommen.
Die Institute haben in ihrer langjährigen Beratungspraxis die Erfahrung gemacht, dass es darauf ankommt, die spezifischen Rahmenbedingungen der Wohnungsmarktsituation vor Ort aufzunehmen und bei der Mietspiegelerstellung zu berücksichtigen. Diese Vorgehensweise sei ein Garant für die allseitige Anerkennung der so entstehenden Mietspiegel. Gleichwohl gebe es Standardisierungsbedarfe bei der Mietspiegelerstellung, z. B. bei den Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Grundlagendateien oder bei der Behandlung von Datenschutzfragen.
Letztendlich wollen die Vertreter der Mietspiegel erstellenden Institute dafür sorgen, dass im Rahmen der aktuellen Mietspiegeldiskussion die Erfahrungen der Umsetzungspraxis, die insbesondere von der Bedeutung der empirischen Marktgegebenheiten sowie der mietrechtlichen Anwendungsanforderungen geprägt ist, hinreichend Beachtung finden.