Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. hat GEWOS mit der Erarbeitung eines Gutachtens zu den wohnungspolitischen Potenzialen des Erbbaurechts beauftragt.
Erbbaurecht ist das Recht, eine Immobilie auf einem Grundstück zu errichten, das jemand anderem gehört. Dafür wird ein Erbbauvertrag geschlossen, in dem für die gesamte Laufzeit ein individueller Erbbauzins festgelegt wird. In den letzten Jahren wurde das Erbbaurecht zumeist genutzt, um Haushalten mit begrenztem Eigenkapital den Erwerb von Wohneigentum (Eigenheim) zu ermöglichen. Da der Kaufpreis für das Grundstück entfällt, ist weniger Eigenkapital für die Finanzierung erforderlich.
Vor dem Hintergrund stetig steigender Kosten im Wohnungsbau sollen mit dem Gutachten die Möglichkeiten der vermehrten Nutzung von Erbbaurechten speziell im Mietwohnungsbau geprüft werden. Ein besonderer Fokus wird dabei auf den Handlungsmöglichkeiten öffentlicher Eigentümer in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum liegen.