Änderung des Bezugszeitraums auf sechs Jahre
In Mietspiegel dürfen bisher nur Mieten einfließen, die nicht älter als vier Jahre sind. Die Erweiterung des Bezugszeitraums auf sechs Jahre wird jedoch kaum etwas an den Miethöhen ändern, da davon auszugehen ist, dass in angespannten Wohnungsmärkten nur wenige Vermieter ihre Miete nicht regelmäßig erhöhen. Dies zeigt exemplarisch die Auswertung der Daten der Mietspiegel und Wohnungsmarktbefragung 2016 des Statistikamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Durchschnittmiete mit dem Bezugszeitraum 4 Jahre liegt bei 8,95 €/m², bei einem Bezugszeitraum von 6 Jahren beträgt sie 8,87 €/m², also nur 0,9 % weniger.
Bauland des Bundes für die Kommunen
Der Bund will einen Teil seines eigenen Baugrundes an Kommunen verkaufen, wenn dort bezahlbarer Wohnraum entsteht. Dieser Schritt ist längst überfällig. Veräußerungen nach dem Höchstgebotsverfahren schaffen keinen bezahlbaren Wohnraum, sondern nur teure Eigentumswohnungen. Doch nicht nur die zweckgebundene Vergabe von Bauland ist wichtig, sondern auch der Verzicht auf Einnahmen aus auslaufenden Erbbaurechtsverträgen. Derzeit sind Tausende von günstigen Mietwohnungen von Eisenbahnerbaugenossenschaften in Gefahr, an den Meistbietenden veräußert zu werden, weil die Genossenschaften es sich schlicht nicht leisten können, die Grundstücke zu den stark gestiegenen Marktpreisen zu erwerben. München ist ein prägnantes Beispiel dafür.
Schaffung von 100.000 neuer Sozialwohnungen bis 2021
100.000 neue Sozialwohnungen sind ein ambitioniertes Ziel, nur fallen jährlich 90.000 Wohnungen aus der Bindung. Damit kann der Verlust eines Jahres gut kompensiert werden. Defizite, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten entstanden sind, werden dadurch nicht ausgeglichen.
Statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau sollen nun fünf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein wichtiges Signal, nur mangelt es derzeit nicht am Geld, sondern an Bauflächen, Personal in den Bauämtern und Kapazitäten in der Bauwirtschaft. Häufig werden die von Ländern bereitgestellten Fördermittel gar nicht komplett abgerufen.
Wohngelderhöhung
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Der Zuschuss soll nun 2020 steigen und für mehr Haushalte zur Verfügung gestellt werden. Das ist keine sozialpolitische Wohltat, sondern ein normaler ausgleichender Prozess. Bisher wurden Wohngeldanpassungen immer erst nachträglich durchgeführt, das heißt, der Bund reagierte erst Jahre nachdem die Mieten bereits gestiegen waren. Nicht nur die Höhe des Wohngeldes wurde verspätet angepasst, sondern auch die Einkommensgrenzen. So verloren viele Haushalte ihren Anspruch, weil auch die Sätze nicht angepasst wurden.
Baukindergeld
Das Baukindergeld wird von der aktuellen Preisentwicklung in den Ballungsgebieten in wenigen Monaten aufgezehrt und über kurz oder lang von den Grundstückverkäufern und Bauunternehmen mit eingepreist. In ländlichen Gebieten ohne Wohnungsmangel führt es zu Mitnahme-Effekten. Familien, die ohnehin mit günstiger Finanzierung und auf günstigen Grundstücken bauen würden, nehmen es in Anspruch, ohne dass dafür eine Notwendigkeit besteht.
Fazit
Die auf dem Wohngipfel verkündeten Maßnahmen gehen meist in die richtige Richtung, den gordischen Knoten zerschlagen sie nicht.